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Lukas Adrian Jesiek
Spechthausen 45
16225 Eberswalde
Deutschland
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Telefon: 03334 3671851
Mobil: 0049 1786946858
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DE291910889
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Lukas Adrian Jesiek
Spechthausen 45
16225 Eberswalde
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1. Allgemeine Hinweise
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.
2. Verantwortliche Stelle
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Spechthausen 45
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4. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben personenbezogene Daten nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitteilen, z. B. über das Kontaktformular:
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Ihre Daten aus dem Kontaktformular werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
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7. KI-generierte Inhalte
Einige Bilder oder Medien auf unserer Website wurden mithilfe von KI-Tools erstellt. Sie dienen ausschließlich der visuellen Gestaltung und unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Plattformen. Es findet keine personenbezogene Auswertung statt.
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Sie haben jederzeit folgende Rechte:
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Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO)
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde ist der/die Landesbeauftragte für Datenschutz Ihres Bundeslandes.
9. Änderungen der Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Es gilt stets die hier veröffentlichte Version.Einführung
10. Jugendschutz
Der Schutz der Daten von Kindern ist insbesondere im Online-Bereich sehr wichtig. Die Webseite ist nicht für Kinder konzipiert und richtet sich nicht an diese. Die Nutzung unserer Services durch Minderjährige ist nur mit der vorherigen Einwilligung oder Autorisierung von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten zulässig. Wir erfassen personenbezogene Daten von Minderjährigen nicht wissentlich. Wenn ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter Kenntnis davon erlangt, dass sein oder ihr Kind uns personenbezogene Daten ohne deren Einwilligung bereitgestellt hat, kann er/sie sich unter [hier entsprechende E-Mail-Adresse eingeben] an uns wenden.
11. Vorbehalt von Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu prüfen. Sie finden das Datum der aktuellen Version unter „Zuletzt geändert am“. Ihre fortgesetzte Nutzung der Plattform nach der Bekanntmachung solcher Änderungen auf unserer Webseite stellt Ihre Zustimmung zu solchen Änderungen an den Datenschutzbestimmungen dar und gilt als Ihr Einverständnis der Bindung an die geänderten Bestimmungen.
So erreichen Sie uns
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Projektleitung, künstlerische Lichtinstallationen, textile Raumobjekte, Lasershows sowie Dia-, Video- und Projektionsleistungen
B2B
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Lukas Adrian Jesiek, Spechthausen 45, 16225 Eberswalde, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über:
- Projektleitung und technische Gesamtkoordination,
- Konzeption, Planung und Umsetzung von künstlerischen Lichtinstallationen,
- Entwicklung, Herstellung, Vermietung, Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau von Lichtobjekten und Lichtinstallationen,
- Konzeption, Gestaltung, Planung, Herstellung, Vermietung, Lieferung, Montage und Demontage von textilen Raumobjekten, textilen Flächen, textilen Inszenierungen und raumgestaltenden textilen Sonderlösungen,
- Konzeption, Planung und Durchführung von Lasershows,
- Dia-, Video- und sonstige Projektionsleistungen auf Innen- und Außenflächen, Gebäuden, Objekten, textilen Flächen und Sonderkonstruktionen,
- kreative, technische und beratende Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Raumkonzepten und Inszenierungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Vertragsunterzeichnung, E-Mail-Bestätigung oder tatsächliche Leistungsaufnahme zustande.
(3) Leistungsbeschreibungen, Konzepte, Visualisierungen, Entwürfe, Projektpläne, technische Unterlagen, Renderings, Präsentationen und Kalkulationen bleiben – soweit nicht anders vereinbart – Eigentum von Lukas Adrian Jesiek und sind urheberrechtlich geschützt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, Projektabsprachen, technische Unterlagen und ergänzende schriftliche Vereinbarungen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist kein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder veranstaltungsbezogener Erfolg geschuldet.
(3) Künstlerische, gestalterische und technische Ausführungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Konzepts nach fachlichem Ermessen, soweit keine ausdrücklich vereinbarten zwingenden Kundenvorgaben entgegenstehen.
(4) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben, Genehmigungen, Zugänge, Zeitfenster, Stromanschlüsse, Montagebedingungen, Flächenfreigaben und sonstigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
(3) Verzögerungen, Zusatzkosten, Wartezeiten, Mehraufwand oder Einschränkungen, die auf verspätete Mitwirkung, fehlende Informationen, unrichtige Angaben oder unterlassene Freigaben des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind, trägt der Auftraggeber.
§ 5 Projektleitung
(1) Soweit Projektleitung vereinbart ist, übernimmt Lukas Adrian Jesiek die Koordination der vertraglich geschuldeten Leistungen im vereinbarten Umfang.
(2) Projektleitung umfasst nur die ausdrücklich beauftragten Leistungen. Eine Generalverantwortung für nicht beauftragte Gewerke, Fremddienstleister oder bauseitige Leistungen wird nicht übernommen.
(3) Entscheidungen des Auftraggebers, verspätete Freigaben oder nachträgliche Änderungswünsche können Terminverschiebungen und Mehrkosten auslösen.
§ 6 Künstlerische Lichtinstallationen / Sonderanfertigungen
(1) Bei künstlerischen Lichtinstallationen, Lichtobjekten, Sonderbauten, Prototypen und Einzelanfertigungen sind branchen-, material-, produktions- und wahrnehmungstypische Abweichungen zulässig, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Eignung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Visualisierungen, Renderings, Entwürfe, Muster und Materialproben dienen der Veranschaulichung und können in Farbe, Wirkung, Oberfläche, Lichtcharakter, Maßanmutung oder Detailausbildung vom Endergebnis abweichen, soweit dies technisch, materialbedingt oder projektbezogen erforderlich ist.
(3) Freigaben des Auftraggebers zu Entwürfen, Visualisierungen, Mustern oder Ausführungsvarianten gelten als verbindliche Produktionsgrundlage.
§ 7 Lasershows
(1) Lasershows und laserbezogene Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen, technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen erbracht.
(2) Lukas Adrian Jesiek ist berechtigt, geplante Laser-Effekte, Projektionsbereiche, Scannerbewegungen, Showbilder, Intensitäten, Projektionswinkel, Publikumsbereiche oder Betriebsarten ganz oder teilweise zu ändern, einzuschränken oder zu unterlassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Vorgaben, örtlicher Gegebenheiten, Witterung, Sichtverhältnissen oder fehlender Freigaben erforderlich ist.
(3) Soweit behördliche Anzeigen, Zustimmungen oder standortbezogene Freigaben erforderlich sind und nicht ausdrücklich von Lukas Adrian Jesiek übernommen werden, obliegen diese dem Auftraggeber.
(4) Sicherheitsbedingte Anpassungen oder Abbrüche stellen keinen Mangel dar, sofern sie sachlich geboten sind.
§ 8 Dia-, Video- und Projektionsleistungen
(1) Projektionsleistungen umfassen insbesondere Dia-, Video-, Bild-, Medien- und Fassadenprojektionen auf Gebäuden, Objekten, textilen Flächen, Innenräumen, Außenflächen oder Sonderkonstruktionen.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die vorgesehenen Projektionsflächen geeignet, zugänglich und rechtlich nutzbar sind.
(3) Sichtbarkeit, Farbwirkung, Kontrast, Bildschärfe und Gesamtwirkung von Projektionen hängen insbesondere von Umgebungshelligkeit, Witterung, Oberflächenstruktur, Projektionsabstand, Projektionswinkel, Fremdlicht, Nebel, Staub, Feuchtigkeit, Farbe und Beschaffenheit der Projektionsfläche ab. Solche äußeren Einflüsse liegen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – außerhalb des Verantwortungsbereichs von Lukas Adrian Jesiek.
(4) Veränderungen oder Einschränkungen der Projektion aus technischen, sicherheitsbezogenen, örtlichen oder witterungsbedingten Gründen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
(5) Soweit Inhalte, Bilder, Logos, Schriften, Marken, Claims, Grafiken oder sonstige Medien vom Auftraggeber gestellt werden, versichert dieser, dass er über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt Lukas Adrian Jesiek insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 9 Textile Raumobjekte
(1) Textile Raumobjekte im Sinne dieser AGB sind insbesondere gespannte, gehängte, frei geführte oder objekthaft inszenierte textile Flächen, Formen und Konstruktionen sowie damit verbundene gestalterische, technische und montageseitige Leistungen.
(2) Leistungen im Bereich textile Raumobjekte können insbesondere umfassen:
- Konzeption und Gestaltung,
- Materialauswahl,
- Zuschnitt und Konfektion,
- Herstellung oder Beschaffung,
- Lieferung,
- Montage und Demontage,
- Integration in Raum-, Licht- oder Projektionskonzepte,
- Einbindung von Logos, Bildwelten, Typografie, Markeninhalten oder sonstigen visuellen Elementen.
(3) Bei textilen Raumobjekten sind material-, fertigungs- und einsatzbedingte Abweichungen zulässig, soweit diese die vertraglich vorausgesetzte Eignung nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für:
- Faltenbildung,
- Nahtverlauf,
- Materialspannung,
- Dehnung,
- Lichtdurchlässigkeit,
- Transparenz,
- Oberflächenwirkung,
- Farbwirkung,
- Maßtoleranzen,
- hänge- oder spannungsbedingte Formveränderungen.
(4) Visualisierungen, Renderings, Muster, Materialproben und Entwürfe dienen der Veranschaulichung. Die tatsächliche Wirkung textiler Raumobjekte hängt insbesondere von Raumgröße, Perspektive, Umgebungslicht, Materialeigenschaften, Befestigungssituation, Luftbewegung, Untergrund, Projektions- oder Beleuchtungssituation und sonstigen örtlichen Gegebenheiten ab.
(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die vorgesehenen Montageflächen, Aufhängungspunkte, Befestigungsmöglichkeiten, Raumhöhen, Zugänge und statischen bzw. konstruktiven Voraussetzungen für die Montage geeignet sind, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich von Lukas Adrian Jesiek übernommen wurde.
(6) Soweit textile Raumobjekte an bauseitigen oder kundenseitig vorgegebenen Befestigungspunkten montiert werden, haftet Lukas Adrian Jesiek nicht für deren Eignung, Tragfähigkeit oder rechtliche Zulässigkeit, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
(7) Soweit brandschutzrechtliche Anforderungen, Objektvorgaben, Hausordnungen, Veranstaltungsstättenauflagen oder behördliche Anforderungen bestehen, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig mitzuteilen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Lukas Adrian Jesiek nur die Lieferung bzw. Verarbeitung der vereinbarten Materialien, nicht jedoch die eigenständige Prüfung sämtlicher objekt- oder veranstaltungsbezogener Sondervorschriften.
(8) Werden Inhalte wie Logos, Schriften, Grafiken, Marken, Bilder oder sonstige Gestaltungselemente auf textile Raumobjekte aufgebracht oder in deren Gestaltung integriert, versichert der Auftraggeber, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber stellt Lukas Adrian Jesiek insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(9) Textile Raumobjekte dürfen vom Auftraggeber nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Veränderungen, unsachgemäße Spannung, Umfärbungen, Beklebungen, Zuschnitte, eigenmächtige Umbauten oder die Nutzung in nicht abgestimmten Umgebungen erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
(10) Bei mietweiser Überlassung textiler Raumobjekte hat der Auftraggeber die Materialien vor Verschmutzung, Beschädigung, Feuchtigkeit, Feuer, unsachgemäßer Lagerung und unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Normale Gebrauchsspuren bleiben unberührt; darüber hinausgehende Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen oder Verluste sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§ 10 Termine und Fristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die Lukas Adrian Jesiek nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Streik, Ausfall von Verkehrswegen, Lieferengpässen, Stromausfällen, Krankheit von Schlüsselpersonal, sicherheitsbedingten Einschränkungen oder witterungsbedingter Unmöglichkeit bei Außeneinsätzen.
(3) Kommt es aus der Sphäre des Auftraggebers zu Verzögerungen oder Unterbrechungen, verlängern sich die Fristen entsprechend. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
- 40 % vor Leistungsbeginn, Aufbau oder Auslieferung,
- 10 % nach Abnahme, Veranstaltungsende oder Rechnungsstellung.
(3) Zusatzleistungen, Änderungswünsche, Mehrstunden, Nachtarbeit, Wochenend- oder Feiertagseinsätze, Sonderfahrten, Wartezeiten, bauseitige Behinderungen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, Zusatztechnik oder sonstiger Mehraufwand werden gesondert berechnet.
(4) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
§ 12 Aufbau, Betrieb, Rückbau
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Montage, Betrieb und Rückbau zum vereinbarten Zeitpunkt ungehindert möglich sind.
(2) Erforderliche Zufahrten, Zugänge, Montageflächen, Befestigungsmöglichkeiten, Stromversorgung, Verdunkelung, Projektionsflächen, Hängepunkte, Hausfreigaben, Sicherheitsabstände und sonstige Rahmenbedingungen müssen rechtzeitig vorhanden sein.
(3) Verzögern sich Aufbau, Betrieb oder Rückbau aus Gründen, die Lukas Adrian Jesiek nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Bei textilen Raumobjekten hat der Auftraggeber insbesondere geeignete Zugangsmöglichkeiten, Montagefreiheit, Raumhöhe, Befestigungsmöglichkeiten, gegebenenfalls Verdunkelung sowie eine störungsfreie Montagelogistik sicherzustellen.
§ 13 Mietweise Überlassung von Technik oder Objekten
(1) Mietgegenstände bleiben Eigentum von Lukas Adrian Jesiek.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, vor Beschädigung, Diebstahl, Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Nutzung und Zugriff Dritter zu schützen und sie nur bestimmungsgemäß einzusetzen.
(3) Veränderungen, Umbauten, Umlackierungen, Beklebungen, Öffnungen, technische Eingriffe oder Weitergaben an Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
(4) Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder übermäßige Abnutzung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rücknahme, soweit er dies zu vertreten hat.
§ 14 Abnahme
(1) Werkleistungen, insbesondere Installationen, Sonderanfertigungen, Projektionssetups, technische Einmessungen, Programmierungen oder sonstige erfolgsbezogene Leistungen, sind nach Fertigstellung abzunehmen.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
- die Leistung in Gebrauch genommen wird,
- die Veranstaltung mit der Leistung durchgeführt wird,
- die Installation öffentlich genutzt oder präsentiert wird, oder
- der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 15 Mängel
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung oder Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln ist Lukas Adrian Jesiek zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Keine Mängel liegen insbesondere vor bei:
- unerheblichen Abweichungen von Entwürfen oder Visualisierungen,
- witterungsbedingten oder umgebungsbedingten Einschränkungen,
- Einschränkungen durch ungeeignete Projektionsflächen oder Lichtverhältnisse,
- sicherheitsbedingten Änderungen,
- Störungen oder Schäden aufgrund ungeeigneter bauseitiger Infrastruktur,
- Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter,
- materialtypischen Eigenschaften textiler Raumobjekte,
- geringfügigen Abweichungen in Faltenwurf, Spannung, Transparenz, Lichtwirkung oder Oberflächenwirkung,
- optischen Veränderungen durch Luftbewegung, Raumklima, Beleuchtung oder projektbedingte Montagesituationen,
- Abweichungen, die auf bauseitige oder vom Auftraggeber vorgegebene Befestigungs- oder Einbausituationen zurückzuführen sind.
§ 16 Haftung
(1) Lukas Adrian Jesiek haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lukas Adrian Jesiek nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die jeweilige Nettoauftragssumme begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Veranstaltungs- oder Werbeerfolge besteht bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
§ 17 Höhere Gewalt / Sicherheitsbedingter Abbruch
(1) Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von Lukas Adrian Jesiek nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen Lukas Adrian Jesiek, die Leistung für die Dauer der Störung auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(2) Sicherheitsbedingte Einschränkungen oder Abbrüche, insbesondere bei Lasershows, Outdoor-Projektionen oder Installationen mit Gefährdungspotential, gelten nicht als Mangel der Leistung, sofern sie objektiv nachvollziehbar erforderlich waren.
§ 18 Nutzungsrechte / Urheberrechte / Referenzen
(1) An Konzepten, Entwürfen, textilen Formen, Rauminszenierungen, Visualisierungen, Renderings, Showabläufen, Projektionsinhalten, Programmierungen, Steuerungsdateien, Designs, Medieninhalten und sonstigen geistigen Leistungen verbleiben sämtliche Rechte bei Lukas Adrian Jesiek, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Auftraggeber erhält – soweit erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(3) Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Nachproduktion oder sonstige Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(4) Lukas Adrian Jesiek ist berechtigt, das Projekt unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers als Referenz zu nennen und Bild- oder Videomaterial der eigenen Leistung zu verwenden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren, Objekte und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Lukas Adrian Jesiek.
§ 20 Stornierung / Kündigung
(1) Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Lukas Adrian Jesiek dies zu vertreten hat, ist Lukas Adrian Jesiek berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(2) Mangels anderweitigen Nachweises gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
- bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 30 %,
- bis 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 50 %,
- bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn: 75 %,
- ab 6 Kalendertage vor Leistungsbeginn oder bei Abbruch am Einsatztag: 90 %
der vereinbarten Nettovergütung.
(3) Bereits erbrachte Planungs-, Kreativ-, Beschaffungs-, Produktions-, Personal-, Reise-, Fremd- und Dispositionskosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie von der Pauschale nicht erfasst sind.
(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 21 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche kaufmännische, technische, gestalterische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Eberswalde.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anbieter:
Lukas Adrian Jesiek
Spechthausen 45
16225 Eberswalde
E-Mail:
lukas.jesiek@gmail.com
Telefon: 0049 178 6946858
